Zertifizierung nach DIN EN 15733
Qualitätssicherung durch unseren Anspruch und die Zertifizierung

Die meisten Verbraucher kennen Gütesiegel als Garantie für zuverlässige Qualität und hohe Standards. In der Immobilienwirtschaft gibt es seit einiger Zeit ebenfalls eine spezielle Zertifizierung, die Kunden eine qualifizierte Dienstleistung garantiert.
Die Suche nach einem qualifizierten Immobilienmakler gestaltet sich oft schwierig. Das liegt unter anderem daran, dass es weder eine geregelte Ausbildung noch einheitliche Anforderungen an die Dienstleistung gibt. Viele Immobilieninteressenten wählen bei Bedarf nach einer kurzen Internetrecherche einfach einen Immobilienmakler aus oder verlassen sich auf Tipps von Freunden und Bekannten. Das ist prinzipiell nicht falsch, doch letztlich erfolgt die Auswahl ohne überprüfbaren Qualitätsnachweis. Inzwischen gibt es aber eine Norm, die die Anforderungen an Immobilienmakler klar definiert und so Qualitätsmaßstäbe setzt.
Wir von Nordliebe Immobilien möchten Ihnen mit der Zertifizierung eine gleichbleibende hohe Qualität zusichern und verpflichten uns somit Ihnen gegenüber immer die bestmögliche Leistung zu erbringen.
Die Suche nach einem qualifizierten Immobilienmakler gestaltet sich oft schwierig. Das liegt unter anderem daran, dass es weder eine geregelte Ausbildung noch einheitliche Anforderungen an die Dienstleistung gibt. Viele Immobilieninteressenten wählen bei Bedarf nach einer kurzen Internetrecherche einfach einen Immobilienmakler aus oder verlassen sich auf Tipps von Freunden und Bekannten. Das ist prinzipiell nicht falsch, doch letztlich erfolgt die Auswahl ohne überprüfbaren Qualitätsnachweis. Inzwischen gibt es aber eine Norm, die die Anforderungen an Immobilienmakler klar definiert und so Qualitätsmaßstäbe setzt.
Wir von Nordliebe Immobilien möchten Ihnen mit der Zertifizierung eine gleichbleibende hohe Qualität zusichern und verpflichten uns somit Ihnen gegenüber immer die bestmögliche Leistung zu erbringen.
Ihre Vorteile durch unsere Zertifizierung
| Verpflichtung und Nachweis zur Weiterbildung | Stichprobenüberprüfung durch die Zertifizierungsstelle |
| Sofortige Anzeigepflichten (Änderung im geschäftlichen und persönlichen Umfeld) | Abschluss berufsspezifischer Versicherungen |
| Rezertifizierung alle 3 Jahre | Überwachungsbegutachtung |



